AGB
Du bist hier > Home > AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von 1fachYoga – 1fach Gesund
Die AGBs gelten für jegliche Nutzungen der Einrichtungen, Gesundheitskurse, Privatstunden, Fort-, Weiterbildungen und aller Angebote von 1fachYoga – 1fach Gesund unabhängig von dem Ort, der Zeit und der Art ihrer Durchführung, sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas anderes ergibt.
1. Allgemeines
Mit der Anmeldung bei 1fachYoga – 1fach Gesund oder Nutzung der Angebote von 1fach Yoga – 1fach Gesund werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der dem Teilnehmer vorliegenden aktuellen Fassung anerkannt.
2. Angebote
1fachYoga – 1fach Gesund bietet den Teilnehmern Yogakurse, Gesundheitskurse, Privatunterricht (Personal Training), Massagen, Workshops, Fort-, Weiterbildungen und Info Abende an und führt diese mit den Teilnehmern durch.
3. Leistungen
- a) Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von 1fachYoga – 1fach Gesund auf der 1fachYoga – 1fach Gesund Internetpräsenz, über Flyer und den von 1fachYoga – 1fach Gesund sonst genutzten Medien bekannt gegeben.
- b) Der Leistungsumfang richtet sich nach der Leistungsbeschreibung der Kurse, Privatstunden (Personal Training), Massagen, Workshops, Fort-, Weiterbildungen oder der Infoabende.
- c) 1fachYoga – 1fach Gesund ist berechtigt, die Leistungen persönlich oder durch eine gewählte Ersatzperson als Erfüllungsgehilfen zu erbringen. Kann ein Termin nicht selbst von 1fachYoga – 1fach Gesund durchgeführt werden, etwa aus gesundheitlichen Gründen, so kann 1fach – 1fach Gesund einen Erfüllungsgehilfen zur Durchführung der Leistung bestimmen oder einen Ersatztermin anbieten.
4. Vertragsabschluss
- a) Die Anmeldung für die Veranstaltungen ist schriftlich, per E-Mail oder Online möglich. Mit der Anmeldung gibt der Teilnehmer das Angebot auf Abschluss eines Vertrages verbindlich ab. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Bei einer Gruppenanmeldung (beispielsweise Firmen-Yoga) schließt der Anmelder einen Teilnahmevertrag für eine feste Gruppe ab.
- b) Der Vertrag kommt stets mit der Annahme durch 1fachYoga – 1fach Gesund zustande über die der Teilnehmer oder der Geschäftskunde schriftlich oder per E-Mail direkt informiert wird. Ist die Teilnahme oder Anmeldung nicht möglich, etwa weil die Maximalteilnehmerzahl eines Kurses bereits erreicht ist, erhält der Anmelder ein Ablehnungsschreiben und es kommt kein Vertrag zustande.
- c) 1fachYoga – 1fach Gesund behält sich vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl eine Veranstaltung abzusagen, ebenso, wenn wegen Krankheit eine Durchführung des Kurses nicht möglich ist. In beiden Fällen erhalten die Teilnehmer ihre etwaig bereits geleistete Teilnahmegebühr zurück.
5. Zahlung, Fälligkeit, Umsatzsteuer
- a) Für Yogakurse und Workshops ist die Kursgebühr, nach Anmeldung, vor Kurs- bzw. Workshopbeginn auf das Konto von 1fachYoga – 1fach Gesund zu überweisen.
- b) Für Workshops, Fort-, Weiterbildungen: Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist die Teilnahmegebühr innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung und Rechnungsdatum auf das Konto von 1fach Yoga – 1fach Gesund zu überweisen. Bei einer kurzfristigen Anmeldung (drei Tage oder kürzer vor Beginn), kann in Absprache auch in bar vor Ort gezahlt werden.
- c) Bei Gruppenanmeldungen: Sämtliche Zahlungen sind 7 Tage nach Rechnungsstellung und Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig.
- d) Werden für die Teilnahme- oder Kursgebühr die fälligen Zahlungen vom Teilnehmer trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, so ist die Veranstalterin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten.
- e) Bei Privatunterricht (Personal Training), Massagen: Die Vergütung für das Personal Training erfolgt vor Ort am Tag der Leistungserbringung ohne Abzug in bar.
- f) Sofern 1fachYoga – 1fach Gesund besondere Preisvergünstigung aufgrund besonderer persönlicher Umstände gewährt hat oder gewähren will (Studententarif, Firmen- oder Gruppentarife), kann 1fachYoga – 1fach Gesund die Gewährung oder die Fortsetzung der Gewährung dieser Preisvergünstigungen von der Vorlage eines für den Vergünstigungszeitraum geltenden Nachweises abhängig machen. 1fachYoga – 1fach Gesund ist berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung zur Vorlage eines solchen Nachweises, die mindestens zwei Kalenderwochen betragen muss, anstelle der besonderen Preisvergünstigung den regulären Nutzungspreis zu verlangen und einzuziehen.
- g) Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Höhe der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) oder der Einführung sonstiger Verkehrssteuern ist 1fachYoga – 1fach Gesund berechtigt, diese zum Zeitpunkt der Wirksamkeit ihrer Änderung bzw. Einführung zu verlangen und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht.
6. Rücktritt des Teilnehmers, Eintritt Ersatzperson, nicht in Anspruch genommene Leistungen
- a) Für geschlossene Gesundheitskurse, Workshops, Fort- und Weiterbildungen:
Diese Leistungen werden als Komplettparket mit festgelegten Terminen gebucht. Sollte der Teilnehmer den Kurs, Workshop, Fort-, Weiterbildung nicht besuchen können, ist es möglich, dass eine geeignete Ersatzperson den gebuchten Platz einnimmt, die die Voraussetzungen und Vorgaben der Ziffer
11 a) – c) einzuhalten hat. In diesem Fall sorgt der Teilnehmer eigenverantwortlich für die Ersatzperson und teilt deren Namen und Anschrift der Veranstalterin rechtzeitig, mindestens drei Tage vor Veranstaltungsbeginn, mit. Eine Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen erfolgt nicht.
- b) Für Gruppenanmeldungen:
Bei Gruppenanmeldungen ist ein Rücktritt der Gruppe ausgeschlossen, ebenso ein Teilrücktritt durch einen einzelnen Teilnehmer. Eine Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen erfolgt daher nicht.
- c) Für Privatunterricht (Personal Training):
Der Teilnehmer kann bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei zurücktreten. Bei einem Rücktritt des Teilnehmers innerhalb von 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins kann 1fachYoga – 1fach Gesund 100 % des vereinbarten Betrages verlangen. Es steht dem Teilnehmer bei der Berechnung von Pauschalen durch 1fachYoga – 1fach Gesund stets frei, nachzuweisen, dass der Veranstalterin ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedriger Höhe als der Pauschalen entstanden ist. 1fachYoga – 1fach Gesund behält sich vor, anstelle der genannten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistung konkret beziffern und belegen. Eine solche anderweitige Verwendung kann darin bestehen, dass der Termin an eine andere Person anderweitig vergeben wurde.
7. Haftung
- a) 1fachYoga – 1fach Gesund haftet für etwaige Schäden insoweit, als
(aa) 1fachYoga, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; die Haftung von 1fachYoga – 1fach Gesund in Fällen grober Fahrlässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt;
(ab) schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen;
(ac) sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eine Haftung vorsehen.
- b) Darüber hinaus haftet 1fachYoga – 1fach Gesund, auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt, auch für solche Schäden, die 1fachYoga Gesund oder ihre Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht schuldhaft verursacht haben.
- c) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
- d) Die Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote erfolgt im Übrigen auf eigene Gefahr der Nutzer.
Für die von Nutzern mitgebrachten Gegenstände, insbesondere für Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt 1fachYoga – 1fach Gesund keine Haftung.
8. Kündigung des Vertrages
- a) Die Leistungszeit des Vertrages beginnt mit der Erbringung der Leistung, d. h. mit Kurs-, Workshop-, Fort- Weiterbildungs- oder Privatunterrichts-Beginn und endet mit der Erfüllung der vereinbarten Leistung durch 1fachYoga – 1fach Gesund. Ein ordentliches Kündigungsrecht besteht weder nach Vertragsabschluss noch während der Leistungszeit des Vertrages.
- b) Das außerordentliche Kündigungsrecht steht den Parteien stets frei.
- c) Jede Kündigung muss in Schriftform oder Textform (z. B. durch E-Mail) erfolgen.
9. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechnung gegen Ansprüche von 1fachYoga – 1fach Gesund ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gleiches gilt für die Wahrnehmung eines Zurückbehaltungsrechtes bei Verpflichtungen gegenüber 1fachYoga – 1fach Gesund.
10. Änderung der persönlichen Verhältnisse sowie Name und Adresse des Teilnehmers
Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Änderung seiner persönlichen Verhältnisse, die für Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses von erkennbarer Bedeutung sein können, 1fachYoga – 1fach Gesund unverzüglich schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Änderung des Namens oder der Adresse des Nutzers und für den Wegfall persönlicher Umstände, die zur Gewährung einer Preisvergünstigung geführt haben (z.B. Ende des Studiums bei gewährtem Studententarif; Wegfall des Arbeitsverhältnisses bei gewährtem Firmen- oder Gruppentarif).
11. Gesundheitszustand und Mitwirkungspflichten des Teilnehmers
- a) Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Kurse und Angebote von 1fachYoga – 1fach Gesund nur zu nutzen, wenn er nicht unter ansteckenden Krankheiten leidet und der Nutzung keine medizinischen Bedenken entgegenstehen. In Zweifelsfällen wird der Nutzer diese vor Aufnahme der Nutzung mit der Kursleitung klären. 1fachYoga – 1fach Gesund ist berechtigt, bei Kenntnis von dem Verdacht einer ansteckenden Krankheit oder vom Vorliegen medizinischer Bedenken die Nutzung seiner Kurse und Angebote von der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Negativattestes abhängig zu machen; die Kosten eines solchen ärztlichen Attestes hat der Nutzer zu tragen.
- b) 1fachYoga – 1fach Gesund kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer ungeachtet einer entsprechenden Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder der Teilnehmer sich sonst stark vertragswidrig verhält. Dabei behält 1fachYoga – 1fach Gesund den Anspruch auf die Teilnahmegebühr abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen, sofern diese entstanden sind.
- c) Der Teilnehmer verpflichtet sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigem Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeiten oder das Körperbefinden beeinträchtigen können. Auch bei Verstößen hiergegen behält sich 1fachYoga – 1fach Gesund vor, den Teilnehmer entsprechend 8.b) von der Veranstaltung auszuschließen.
12. Datenschutzbestimmungen
- a) Der Nutzer wird nach Paragraph 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass seine personenbezogenen Daten zu Bearbeitungszwecken elektronisch gespeichert werden. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden beachtet. Der Nutzer erklärt sich in diesem Umfang mit der elektronischen Nutzung und Bearbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht, ohne besondere Einverständniserklärung des Nutzers.
- b) Der Nutzer hat jederzeit ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung dieser Daten.
- Nebenabreden, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Vereinbarung
- a) Mündliche Nebenabreden zu dem Nutzungsvertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform.
- b) Im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Nutzungsverhältnis, seinem Zustandekommen oder seiner Beendigung Groß Gerau vereinbart.
- c) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Nutzungsvertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. An Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen gelten solche durchführbare Regelungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen. Gleiches gilt für solche regelungsbedürftigen Aspekte, die durch den Nutzungsvertrag weder ausdrücklich noch konkludent geregelt wurden.
Stand: Juli 2025